Über die Quelle
Die ZAP ist eine der führenden allgemeinjuristischen Zeitschriften. Sie ist auf die tägliche Arbeit in der Kanzlei, insb. auf den Anwalt, zugeschnitten. Die ZAP wählt aus der Fülle der Rechtsveröffentlichungen die Informationen aus, die der Anwalt für seine tägliche Praxis benötigt. Der Stoff ist systematisch nach Rechtsgebieten aufgebaut: Die Eilnachrichten geben alle wichtigen Gerichtsentscheidungen komprimiert wieder, das „ZAP-Anwaltsmagazin“ informiert kurz und knapp über Gesetzesnovellen und interessante Neuigkeiten rund um den Berufsstand. Der folgende Aufsatzteil entspricht konsequent den Anforderungen der anwaltlichen Berufspraxis.
Verschiedene ZAP-Reporte (z.B. Justizspiegel, Gesetzgebungs- und Internet-Report) runden das Wissensspektrum der ZAP ab.
ZAP Verlag GmbH
vertreten durch Herrn Uwe Hagemann
Rochusstraße 2-4
D-53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9 19 11 - 62
Fax: 0228 / 9 19 11 - 66
Ansprechpartner Uwe Hagemann
E-Mail: service@zap-verlag.de
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